CDU Lohne

Vollzug des Nachtragshaushalts 2010 in NRW untersagt

Die rot-grüne Minderheitsregierung in NRW hat die Drohung mit dem Verfassungsgericht auf die leichte Schulter genommen, als sie mit dem Nachtragshaushalt 2010 die zulässige Neuverschuldung um mehr als das Doppelte überzog. Erstmals fällt der Verfassungsgerichthof in Münster der amtierenden Landesregierung in den Arm, um sie daran zu hindern, einen möglicherweise verfassungswidrigen Haushalt zu vollziehen. Das aber ist allein der Dreistigkeit zu verdanken, mit der sich Ministerpräsidentin Kraft über das Recht hinweggesetzt hat.
NRW braucht eine stabile Regierung und darf nicht von wechselnden Mehrheiten und Launen einiger weltfremder Linker abhängig sein. Die hatten dem Nachtragshaushalt im Dezember übrigens aus Versehen zugestimmt. Aber das ist eine andere Geschichte.